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In einer Urlaubsregion in der Natur, Kultur, Arbeitswelt und Lebensfreude eine Einheit bilden, fällt dem Gastronomen eine besondere Aufgabe zu. Geprägt von den Eindrücken der Architektur und der Geschichte ist der Gast auf der Suche nach regionalen Besonderheiten. Ein Restaurant zu besuchen bedeutet immer Suche zum persönlichen Wohlbefinden. Auf den einzelnen Seiten stellen sich die teilnehmenden Restaurants vor und laden Sie mit jeweils einem Gutschein zu einem gemütlichen Essen ein. Sie werden feststellen, dass Sie "Herzlich Willkommen" sind!
Besuchen Sie die Restaurants mindestens zu zweit! Denn bei Bestellung ab 2 Hauptgerichten Ihrer Wahl von den offiziellen Speisekarten haben sich die teilnehmenden Restaurants verpflichtet, den Gutschein als Bezahlung für das preisniedrigste bestellte Hauptgericht anzuerkennen. Sollten die bestellten Hauptgerichte preisgleich sein, haben sich die Restaurants ebenfalls verpflichtet, den Gutschein als Bezahlung für eines davon anzuerkennen. Pro Rechnung ist nur ein Gutschein gültig.
Bitte beachten Sie auf den Gutscheinen die Sonderregelungen der einzelnen Restaurants. Alle Getränke, sowie Vor- und Nachspeisen bezahlen Sie laut Speise- und Getränkekarte. Gegenseitiges Einladen mit dem Gutschein ist natürlich ausgeschlossen.
Bringen Sie den Schlemmer-Pass mit, und zeigen Sie beim Bestellen der Hauptgerichte an, dass Sie Ihren Gutschein nutzen möchten, da die Restaurants die Gutscheine kassentechnisch gesondert abrechnen. Der Gutschein darf nur vom Service/Personal herausgetrennt werden.
Wenn möglich, reservieren Sie bitte, um Wartezeiten zu vermeiden.
Die beteiligten Gastwirte freuen sich auf Ihren Besuch!
Erhältlich ist der Schlemmer-Pass im gutsortierten Buchhandel, bei den Tourist-Informationen (Fremden- verkehrsamt), bei allen teilnehmenden Restaurants, per Telefon unter 04509 / 712 80 10 oder direkt im Internet im Bereich Bestellung.  | |  |